Berufsbild

Berufsbild:

Der Beruf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers

 


 

Aufgaben:
Das Arbeitsgebiet des Fliesen-, Platten und Mosaiklegerhandwerks ist überall dort gefragt, wo Sauberkeit und Hygiene besonders wichtig sind. Weil die Rationalisierung des Bauens häufig mit einer Standardisierung und Typisierung verbunden ist, bringt der Fliesenleger mit individuellen Farben und Mustern die „persönliche Note“ ins Haus. Deshalb ist die Verwendung von Fliesen und Platten im Innenausbau von Wohnhäusern in ungewöhnlichem Umfang gewachsen. Nach dem Badezimmer, der Küche und dem Flur hat sich das keramische Material in den letzten Jahren den gesamten Wohnbereich erobert und insbesondere beim Einbau moderner Heizsysteme (z. B. Fußbodenheizung) erwiesen sich keramische Materialien und Naturwerksteinplatten als unentbehrlich. Gleiches gilt natürlich auch für die dauerhafte Gestaltung an Außenfassaden. Im Schwimmbadbau, bei der Errichtung von Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungsgebäuden und Sportanlagen gehören Fliesen, Platten und Mosaik zum selbstverständlichen Standard. Besondere Bedeutung kommt dem keramischen Material sowie den Naturwerksteinplatten bei der Modernisierung von Altbauten und der Sanierung ganzer Stadtteile zu.

Berufsbild:
Dem Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:

  1. Ausarbeitung von Werk- und Verlegeplänen sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putz-Untergründen und Estrichen;
  2. Herstellung und Aufstellung von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen;
  3. Herstellung von chemisch beständigen Belägen;

Dem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:

  1. Kenntnisse der Bauphysik;
  2. Kenntnisse über Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz;
  3. Kenntnisse der Massenberechnung;
  4. Kenntnisse der Ansetz- und Verlegetechniken für Fliesen, Platten und Mosaik sowie der Verankerungstechniken für Platten;
  5. Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen;
  6. Kenntnisse über die Eignung von Untergründen für Beläge;
  7. Kenntnisse über Farblehre und Gestaltung;
  8. Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;
  9. Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
  10. Kenntnisse der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen sowie über die Vorschriften der Bauaufsicht;
  11. Anfertigen und lesen von Entwurfsskizzen sowie von Werk- und Detailzeichnungen;
    Übertragen von Höhen und Aufteilen von Flächen;
  12. Prüfen und Vorbereiten von Untergründen;
  13. Zubereiten von Mörtel sowie Verarbeiten von Dünnbettmörtel, Kleber und Kitt;
  14. Herstellen von Unterputzen und Estrichen;
  15. Herstellen und Aufstellen von Trennwänden;
  16. Versetzen von Glasbausteinen;
  17. Einmauern von Einbauteilen;
  18. Messen, Teilen, Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten;
  19. Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik sowie Verankern von Platten;
  20. Einbauen von Formstücken;
  21. Herstellen von chemisch beständigen Belägen;
  22. Ausfugen der Beläge sowie Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen;
  23. Einarbeiten der Beläge an Bau- und Einbauteile sowie Herstellen von elastischen Anschlussfugen;
  24. Verarbeiten von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung sowie zum Feuchtigkeitsschutz;
  25. Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste;
  26. Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.